Wärmeschutz­nachweise

Ein Wärmeschutznachweis ist ebenso wie ein Schallschutznachweis bei einem Neubauvorhaben oder einer bauantragspflichtigen Wohnraumerweiterung unabdingbar. Ein Wärmeschutznachweis darf ausschließlich durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz erstellt werden. Bei uns wird dieser Wärmeschutznachweis auf Basis einer ausführlichen Berechnung erstellt.
Wichtig sind hierbei nicht nur die Beachtung des winterlichen, sondern auch die des sommerlichen Wärmeschutzes. Letzterer garantiert ein angenehmes Raumklima auch in heißeren Sommermonaten.

Sie erhalten exakten Einblick in die Bausubstanz Ihrer Immobilie bzw. deren Planung und erwerben einen öffentlich-rechtlichen und bei den Behörden anerkannten Wärmeschutznachweis.

Um ein Konzept für ein zukunftsweisendes, langfristig investitionsarmes und energieeffizientes Gebäude zu erstellen, ist es wichtig, Bauteile und Anlagentechnik optimal zu bemessen. So können unnötige Bau- und Folgekosten durch Überdimensionierung vermieden werden.

Für ein optimales Wärmeschutzkonzept bedarf es

  • umfassender bauphysikalischer Kenntnisse,
  • eines Ausgeprägten Verständnisses des Gebäudeenergiegesetzes (GEG früher: Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie Erneuerbare Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)) und deren Auslegung,
  • sehr guter Kenntnisse der Produkte, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen,
  • des Know-hows der Funktionsweise und der Unterschiede aller in Frage kommenden Heizungssysteme (fossile, wie erneuerbare Energien).
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Dipl.- Bauing. Rolf Boesch

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