Effizienz­haus

In einer Effizienzhausberechnung fließen sowohl der spezifische Transmissions-Wärmeverlust HT’ sowie der Jahresprimärenergiebedarf Qp in Relation zu einem nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2020 gebauten Referenzgebäudes ein. Mit Hilfe dieser Berechnung können wir Sie kompetent bei der Erreichung eines bestimmten Effizienzhauses und in der Folge bei bestimmten Förderungen, Zinskonditionen und Tilgungszuschüssen zu Ihrer Sanierung unterstützen.

Hierbei ist das energetische Niveau umso besser je niedriger der angegebene Wert ist. Hierbei steigen natürlich auch entsprechend die Anforderungen an den spezifischen Transmissions-Wärmeverlust HT’ sowie den Jahresprimärenergiebedarf Qp.

Ein Konzept für ein Effizienzhaus ist häufig das Ergebnis einer Energieberatung in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP):

Effizienzhaus

Folgende Arten von Effizienzhäusern für Bestandsmodernisierungen bei Wohngebäuden gibt es:

  • Effizienzhaus 40
  • Effizienzhaus 55
  • Effizienzhaus 70
  • Effizienzhaus 85
  • Effizienzhaus Denkmal

Die förderfähigen Kosten betragen maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit (mit EE-Paket 150.000 Euro). Auf die förderfähigen Kosten erhalten Sie je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard und kombinierten Paketen („worst performing building“, EE) Tilgungszuschüsse als Teil des KfW-Kreditprogramms in Höhe von bis zu 30%.

Wird die EE-Klasse eines jeweiligen Effizienzhauses erreicht, erhöht sich der Tilgungszuschuss um 5%. Über weitere 5% Tilgungszuschuss in Form des WPB-Bonus (WPB = „worst performing building“) dürfen sich diejenigen freuen, die ein Gebäude zum Effizienzhaus sanieren, welches zuvor auf Grund des energetischen Sanierungsstandes seiner Bauteilkomponenten zu den energetisch schlechtesten 25% des deutsches Gebäudebestandes gehörte. (Für kommunale Antragsteller ergeben sich hiervon abweichende Konditionen bzw. die Möglichkeit zwischen Kredit- und Investitionszuschuss-Programm wählen zu dürfen.)

Wenn Sie möchten können Sie sich hier die Konditionen anschauen. Quelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Folgendes Effizienzhaus für den Neubau bei Wohngebäuden gibt es:

  • Effizienzhaus 40 NH

Die förderfähigen Kosten betragen maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit. Auf die förderfähigen Kosten erhalten Sie einen Tilgungszuschuss als Teil des KfW-Kreditprogramms in Höhe von 5%. (Für kommunale Antragsteller ergeben sich hiervon abweichende Konditionen bzw. die Möglichkeit zwischen Kredit- und Investitionszuschuss-Programm wählen zu dürfen.)

Wenn Sie möchten können Sie sich hier die Konditionen anschauen. Quelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Folgende Arten von Effizienzgebäuden für Bestandsmodernisierungen bei Nicht-Wohngebäuden gibt es:

  • Effizienzgebäude 40
  • Effizienzgebäude 55
  • Effizienzgebäude 70
  • Effizienzgebäude Denkmal

Die förderfähigen Kosten betragen maximal 2.000 Euro/ m² bis maximal 10 Mio. Euro. Auf die förderfähigen Kosten erhalten Sie je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard und kombinierten Paketen („worst performing building“, EE, NH) Tilgungszuschüsse als Teil des KfW-Kreditprogramms in Höhe von bis zu 30%.

Wird die EE-Klasse oder NH-Klasse eines jeweiligen Effizienzhauses erreicht, erhöht sich der Tilgungszuschuss um 5%. Über weitere 5% Tilgungszuschuss in Form des WPB-Bonus (WPB = „worst performing building“) dürfen sich diejenigen freuen, die ein Gebäude zum Effizienzhaus sanieren, welches zuvor auf Grund des energetischen Sanierungsstandes seiner Bauteilkomponenten zu den energetisch schlechtesten 25% des deutsches Gebäudebestandes gehörte. (Für kommunale Antragsteller ergeben sich hiervon abweichende Konditionen bzw. die Möglichkeit zwischen Kredit- und Investitionszuschuss-Programm wählen zu dürfen.)

Wenn Sie möchten können Sie sich hier die Konditionen anschauen. Quelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Folgendes Effizienzgebäude für den Neubau bei Nicht-Wohngebäuden gibt es:

  • Effizienzgebäude 40 NH

Die förderfähigen Kosten betragen maximal 2.000 Euro/ m² bis maximal 10 Mio. Euro. Auf die förderfähigen Kosten erhalten Sie einen Tilgungszuschuss als Teil des KfW-Kreditprogramms in Höhe von 5%. (Für kommunale Antragsteller ergeben sich hiervon abweichende Konditionen bzw. die Möglichkeit zwischen Kredit- und Investitionszuschuss-Programm wählen zu dürfen.)

Wenn Sie möchten können Sie sich hier die Konditionen anschauen. Quelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Weitere Informationen über die Effizienzhaus-Fördermittel finden Sie bei der KfW.

Schauen Sie sich eine Auswahl unserer bereits umgesetzten KfW-Effizienzhäuser unter Referenzen an.

Als Energie-Effizienz-Experten ermitteln und bestätigen wir Ihnen vor der Modernisierung die Bilanzwerte (siehe vorne) der Effizienzhausberechnung und stellen in Ihrem Namen den Förderantrag beim BAFA. Zudem prüfen wir die Angebote auf Förderfähigkeit. Notwendige Nachweise im Rahmen der Fördermittelinanspruchnahme – wie z.B. Ermittlung der Werte für den hydraulischen Abgleich oder Erstellung eines Lüftungskonzeptes – können wir Ihnen aus einer Hand anbieten. Im Rahmen von Stichprobenkontrollen überprüfen wir die konforme Ausführung und tragen somit auch zur Qualitätssicherung bei. Nach der Modernisierung prüfen wir die antragsgemäße Durchführung der Maßnahme(n) und bestätigen diese in der Folge gegenüber der Förderstelle.

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